Rohrisolierung und GEG (EnEV) ... Anforderungen einfach erklärt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was bedeutet das für dein Zuhause?

 

Rohrisolierung geg enevDas Thema "Gebäudeenergiegesetz", kurz GEG (https://www.gesetze-im-internet.de/geg/), klingt oft kompliziert und einschüchternd.
Dabei geht es im Kern um eine ganz einfache Sache:
Wie können wir Häuser energieeffizienter* machen, um Heizkosten zu senken und die Umwelt zu schonen?

Das GEG legt dafür die Spielregeln fest, zum Beispiel, welche Dämmung für Rohre oder welche Heizungstypen vorgeschrieben sind.
Aber keine Sorge, du musst kein Energieexperte sein, um die wichtigsten Punkte zu verstehen.

Viele Regelungen des GEG betreffen Sanierungen oder Neubauten.
Es gibt klare Vorgaben, wann und wie du deine Heizungsrohre dämmen musst, damit die Wärme nicht ungenutzt verpufft.
Auch der Austausch alter Heizungen wird geregelt.
Das Ziel ist immer dasselbe: Weniger Energie verbrauchen, weniger CO2 ausstoßen und deine Geldbörse schonen.

Wir helfen dir, die Anforderungen des GEG zu besser zu verstehen.
In unserem Shop findest du alle Produkte, die du für eine normgerechte Dämmung brauchst.
(Rohrisolierung für Heizung, Solaranlagen, Kälte- Klimaanlagen und für Wasserleitungen nach modernstem Standard)

Allein durch den Einsatz von Rohrisolierung können im Vergleich mit einer Heizölanlage bis zu 10 Liter pro lfdm. Rohrmeter pro Jahr eingespart werden.
(Je nach Anbieter um die 200 Euro pro Jahr)


Grundsätzlich gilt:
  1. Rohre, die mit der Aussenluft in Kontakt kommen = GEG/EnEV 200% (Garage, außerhalb des Gebäudes)

  2. Rohre, die in oder über/an unbeheizten Räumen liegen = GEG/EnEV 100% (Massivwand, Aussenwand, Fußboden, Schacht)

  3. Rohre, die in beheizten Räumen liegen = GEG/EnEV 50% (Massivinnenwand, Fußboden beheizter Räume, abgehängte Decke)


Rohrisolierung nach EnEV

Zusammengefasst

  • freiliegende Rohre sind nicht mehr zulässig.
  • Alte Leitungen, die ausgetauscht werden (durch Rohrbruch, etc.), müssen anschließend isoliert werden.
  • Die Oberflächentemperatur von Heizleitungen darf im Betrieb nicht mehr als 40°C betragen.
  • Die Solarisolierung im Aussenbereich muss gedämmt werden. Laut Gesetz wären das 200% (lt.EnEV).
    (Doch einen 200% Solarisolierung - UV-stabil ist auf dem Markt gar nicht erhältlich)
  • Laut GEG bleibt der Eigentümer bei nicht vorhandender Wirtschaftlichkeit von nachträglichen Dämmungspflicht befreit, ohne dass eine behördliche Prüfung nach §101 erforderlich sei.
    Sprich, nehmen Sie bei vorhandener Möglichkeit besser die 100%-Dämmung.
  • Mittlerweile heist die EnEV GEG. Also nicht mehr Energieeinsparverordnung sondern Gebäude-Energie-Gesetz.
All diese Änderungen kann der Heimwerker schnell und preisgünstig selber erledigen.

Auszug aus dem Fachartikel vom 11.05.2009 des Fachverbandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK), Frankfurt

(Hier beschrieben die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der EnEV)

In Anlage 5 zu §§ 10, 14 und 15, Tabelle 1 der EnEV 2009 wird vorgeschrieben, welche Dämmdicken in Abhängigkeit des Rohrinnendurchmessers einzuhalten sind.
Danach ergeben sich folgende Anwendungsbereiche:

  1. Anforderung „Mindestdämmdicken ohne Einschränkung“ so genannte 100%-Dämmung (Zeile 1 – 4, Anlage 5, Tabelle 1)
  2. Anforderung „halbe Mindestdämmdicke“ so genannte 50%-Dämmung (Zeile 5 und 6, Anlage 5, Tabelle 1)
  3. Rohrdämmung im Fußbodenaufbau (Zeile 7, Anlage 5, Tabelle 1)
  4. Rohrdämmung ohne Anforderung
  5. Rohrdämmung für direkt an Außenluft angrenzend verlegten Rohrleitungen
  6. Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik und Klimakältesystemen.

Die Details zu den Anforderungen, Anwendungsgebieten und Dämmdicken sind in den Tabellen 1 bis 4 zu finden.
Tabelle 1 entspricht der Anlage 5 (zu § 10, § 14 und § 15), Tabelle 1 der EnEV 2009.

Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4)

Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen und von
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen

Zeile Art der Leitungen / Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht,
bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit
von 0,035 W/(m K)
1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm
2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm
3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser
4 Innendurchmesser bis 100 mm 100 mm
5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
6 Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden. ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm
8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen 6 mm

 

Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5)

Heizung

Heizung Mehrfamilienhaus /
Nichtwohngebäude
mehrere Nutzer
Einfamilienhaus / Nichtwohngebäude 1 Nutzer
Rohrleitungen in unbeheizten Räumen und Kellerräumen 100 % 100 %
Rohrleitungen in Außenwänden, in Außenbauteilen, zwischen einem unbeheizten und beheizten Raum, in Schächten und Kanälen 100 % 100 %
Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer, unterschiedlicher Nutzer 100 % keine Anforderung
Im Fußboden verlegte Leitungen auch HK- Anschlussleitungen gegen Erdreich / unbeheizte Räume 1) 100 % 100 %
Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern 50 % 50 %
Leitungen in Bauteilen, zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer 50 % keine Anforderung
Im Fußbodenaufbau verlegte Leitungen, zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer. siehe EnEV, Tabelle 1, Anlage 5, Zeile 7 3) keine Anforderung
Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar . /. keine Anforderung
2)
Wärmeverteilleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind 4) 200 % 200 %

1 ) Exzentrische / asymmetrische Rohrschläuche sind zur Begrenzung der Wärmeabgabe zulässig.
Die Nenndicke ist zur Kaltseite anzuordnen.
Einzelheiten sind aus der notwendigen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) des jeweiligen Herstellers zu entnehmen.

2 ) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung.

3 )

Für Rohrleitungen sämtlicher Dimensionen, die im Fußbodenaufbau (unabhängig von ihrer dortigen Lage) zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt sind, gelten die folgenden Dämmdicken:

Mindestdicke der Dämmschicht bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit bei 40°C
0,035 W /(m K) für
konzentrische Dämmung
0,040 W / (m K) für
konzentrische Dämmung
0,040 W /(m K) für
exzentrische / asymmetrische Dämmung
≥ 6 mm ≥ 9 mm siehe Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) des jeweiligen Herstellers

4 ) Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten.
Sie müssen entleert oder anderweitig (z.B. durch Begleitheizung) geschützt werden [3]. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI 2069.

Rohrleitungen von Solaranlagen unterliegen nicht der Energieeinsparverordnung (EnEV), Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO2-neutral.
Rohrleitungen von Solaranlagen sind jedoch ebenfalls so zu dämmen, dass die erzeugte Energie der Anlage ohne wesentliche Verluste genutzt werden kann.

Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5)

Trinkwasserleitungen Warm (TWW)

Trinkwasserleitungen Warm (TWW) Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus Nichtwohngebäude mehrere Nutzer
Warmwasserleitungen 100 % 100 % 100 %
Warmwasserstichleitungen 100 % 100 % 100 %
Warmwasserleitungen ohne Zirkulation / elektrischer Begleitheizung bis zu 4 m Länge keine Anforderung 1) keine Anforderung 1) 100 %
Rohrleitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, sowie im Kreuzungsbereich von Leitungen, als auch an Leitungsverbindungsstellen und an zentralen Leitungsverteilern. 50 % 50 % 50 %
Warmwasserleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind 2) 200 % 200 % 200 %

1 ) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosions schutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nutzungskomforts sollten diese Warmwasserleitungen auch gedämmt werden, damit keine unnötige Abkühlung durch Bauteile usw. entsteht.

2 ) Liegen die Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Rohrisolierung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten.
Sie müssen entleert oder anderweitig geschützt werden, z.B. durch Begleitheizung [3].
Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI 2069.

Anlage 5 (zu § 15 Abs.4)

Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen

Für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen1) sämtlicher Dimensionen gelten die folgenden Dämmdicken.
Mindestdicke der Dämmschicht 2) bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit
0,030 W / (m K) 0,035 W / (m K) 0,040 W / (m K)
≥ 4 mm ≥ 6 mm ≥ 9 mm

1 ) Die Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt) wird nicht durch die EnEV 2009 abgedeckt.
Wenn kein Legionellenrisiko durch Erwärmung des Kaltwassers besteht, genügen die Dämmanforderungen nach DIN 1988 -2. Um das Legionellenrisiko zu minimieren, werden die Dämmdicken gemäß Anlage 5, Tabelle 1, EnEV 2009 in Verbindung mit DVGW W 551 und DVGW W 553 empfohlen.

2 ) In Abhängigkeit aller Einflussgrößen (Feuchtigkeit und Temperatur der Umgebung, Mediumtemperatur etc.) muss grundsätz lich geprüft werden, ob die Mindestdämmdicke ausreicht, um Tauwasser zu verhindern.
Aus Gründen der Energieeffizienz liegt eine optimale Dämmdicke der Kühlwasser- und Kältemittelleitungen bei ≥ 20 mm.

Quelle: FSK - Fachverband Schaumkunststoffe e.V.

 

Mindestdicke der Rohrisolierung bezogen auf verschiedene Wärmeleitfähigkeiten nach DIN V 4108-4
in Übereinstimmung mit EnEV 2007 bzw. 2009 § 14, Anlage 5, Tabelle 1

 

 
 
Kupferrohre Cu
DIN EN 1057
Stahlrohre Fe
DIN EN 10255
Isolierdicke nach Mindestanforderung der EnEV
Mindestdicke der Dämmschicht bezogen
auf eine Wärmeleitfähigkeit c) von
Nenn-
weite
Rohr-
außen-
durchm.
Rohr-
innen-
durchm.
max.
Nenn-
weite
Rohr-
außen-
durchm.
  Rohr-
innen-
durchm.
max.
0,035W/(mK) 0,040W/(mK) 0,045W/(mK)
50% 100% 50% 100% 50% 100%
Cu Fe Cu Fe Cu Fe Cu Fe Cu Fe Cu Fe
DN mm mm DN mm Zoll mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm
8 10 8 6 10,2 1/8 6,2 10 10 20 20 14 14 28 28 18 18 38 38
10 12 10         10   20   13   27   17   37  
10 15 13 8 13,5 1/4 8,9 10 10 20 20 13 13 27 27 17 17 35 36
15 18 16 10 17,2 3/8 12,6 10 10 20 20 13 13 26 26 16 16 34 34
20a 22 19 15 21,3 1/2 16,1 10 10 20 20 13 13 26 26 16 16 33 33
25 28 25 20 26,9 3/4 21,7 15 10 30 20 19 12 39 25 23 15 49 32
32 35 32 25 33,7 1 27,3 15 15 30 30 19 19 38 38 22 23 47 48
40 42 39 32 42,4 1 1/4 36 20* 17* 39 36 24 21 50 46 29 25 62 57
      40 48,3 1 ½ 41,9   20   42   25   53   30   66
50 54 50         25   50   31   63   37   79  
      50 60,3 2 53,1   27*   53   32   67   39   83
  64 60         30   60   37   76   44   94  
65 76 72,1 65 76,1 2 ½ 68,9 36* 34 72 69 44 41 91 87 53 49 113 107
80 89 84,9 80 88,9 3 80,9 43* 40* 85 81 52 48 107 102 62 57 133 126
100a 108a,b 103a,b         50   100   61   126   72   156  
      100 114,3 4 105,3   50   100   61   125   72   154

*) Werte sind mathematisch gerundet
a) Nicht in der DIN EN 1057 enthalten
b) Errechnete Werte
c) Die Wärmeleitfähigkeitsangaben basieren generell auf einer Mitteltemperatur von +40°C

Quelle: FSK - Fachverband Schaumkunststoffe e.V.

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