Rohrisolierung - Verpackungsverordnung

Karton mit RohrisolierungHinweis zur Verpackungsverordnung

- Rohrisolierung - Informationen zur Verpackungsverordnung -

Der Verkäufer ist gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen ihrer Produkte, die nicht das Zeichen der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa den „Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten mit dem Verkäufer unter den im Impressum genannten Kontaktdaten in Verbindung.

Ergänzung:
Unser Lieferant hat eine Anmeldung bei einem anerkannten Entsorger im Sinne des § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung.

Der Umwelt zu liebe benutzen wir ggf. auch gebrauchte Kartonagen für den Versand.

 


Wichtige Informationen zur Verpackungsverordnung

Als Online-Shop für Rohrisolierung möchten wir Ihnen transparent darlegen, wie wir die gesetzlichen Vorgaben zur Verpackung erfüllen.
Die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackG) hat das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und das Recycling zu fördern.
Jeder Händler, der verpackte Ware an Endkunden versendet, ist verpflichtet, seine Verpackungen bei einem sogenannten dualen System zu lizenzieren.

Wir nehmen unsere Verantwortung sehr ernst und haben unsere Verkaufsverpackungen bei einem zugelassenen dualen System lizenziert.
Das bedeutet, dass wir für jede Verpackung, die wir in Umlauf bringen, eine Lizenzgebühr entrichten.
Diese Gebühren werden genutzt, um die Sammlung, Sortierung und das Recycling Ihrer Verpackungen zu finanzieren.
So stellen wir sicher, dass unsere Verpackungen ordnungsgemäß recycelt werden und wir unseren Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Durch diese Maßnahmen können Sie sich darauf verlassen, dass Sie bei uns nicht nur hochwertige Produkte kaufen, sondern auch einen nachhaltigen Versand unterstützen.
Ihre alte Verpackung können Sie ganz einfach im gelben Sack oder in der gelben Tonne entsorgen.

Kernpunkte der Verpackungsverordnung/des Verpackungsgesetzes:

  • Verantwortung der Hersteller:
    • Hersteller und Händler, die verpackte Waren an Endverbraucher in Deutschland verkaufen, sind für die Entsorgung dieser Verpackungen verantwortlich.
  • Duales System:
    • Um dieser Verantwortung nachzukommen, müssen sich Unternehmen an einem dualen System beteiligen. Dieses System organisiert die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen.
  • Lizenzierungspflicht:
    • Unternehmen müssen ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Das bedeutet, sie zahlen für die Kosten der Entsorgung.
  • Registrierungspflicht:
    • Zusätzlich zur Lizenzierung müssen sich Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.
  • Ziele:
    • Die Verordnung/das Gesetz zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu fördern und Ressourcen zu schonen.

Weitere Infos: