Rohrisolierung und GEG 2020 - Neues GebäudeEnergieGesetz

Das neue Neues GebäudeEnergieGesetz (GEG) gilt ab 1. November 2020 und löst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinspaverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Es betrifft alle Gebäude die beheizt oder gekühlt werden.

Bei der Rohrisolierung für Heizen und Kühlen hat sich nicht allzuviel geändert.

Die Solarisolierung hingegen ist nun nicht mehr "frei", sondern Rohre im Aussenbereich MÜSSEN nun gedämmt werden.
Laut Gesetz wären das 200% (lt.EnEV).
Doch einen 200% Solarisolierung - UV-stabil ist auf dem Markt gar nicht erhältlich.

Unser Tipp:

Laut GEG bleibt der Eigentümer bei nicht vorhandender Wirtschaftlichkeit von nachträglichen Dämmungspflicht befreit, ohne dass eine behördliche Prüfung nach §101 erforderlich sei.
Sprich, nehmen Sie bei vorhandener Möglichkeit besser die 100%-Dämmung.