Rohrisolierung und GEG 2020 - Neues GebäudeEnergieGesetz
Rohrisolierung im Fokus: Die Anforderungen des GEG
Das neue Neues GebäudeEnergieGesetz (GEG) gilt ab 1. November 2020 und löst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinspaverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.Es betrifft alle Gebäude die beheizt oder gekühlt werden.
Bei der Rohrisolierung für Heizen und Kühlen hat sich nicht allzuviel geändert.
Die Solarisolierung hingegen ist nun nicht mehr "frei", sondern Rohre im Aussenbereich MÜSSEN nun gedämmt werden.
Laut Gesetz wären das 200% (lt.EnEV).
Doch einen 200% Solarisolierung - UV-stabil ist auf dem Markt gar nicht erhältlich.
Unser Tipp:
Laut GEG bleibt der Eigentümer bei nicht vorhandender Wirtschaftlichkeit von nachträglichen Dämmungspflicht befreit, ohne dass eine behördliche Prüfung nach §101 erforderlich sei.Sprich, nehmen Sie bei vorhandener Möglichkeit besser die 100%-Dämmung.
Ab Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft.
Ziel ist es die Energieeffizienz von Häusern zu verbessern.- Weniger Einsatz von fossilen Brennstoffen
- Weniger verpuffender Energieaufwand
- Langfristig weniger finanzielle Belastung für den Bürger
Was heißt das für den Einsatz der Rohrisolierung?
- freiliegende Rohre sind nicht mehr zulässig.
- Alte Leitungen, die ausgetauscht werden (durch Rohrbruch, etc.), müssen anschließend isoliert werden.
- Die Oberflächentemperatur von Heizleitungen darf im Betrieb nicht mehr als 40°C betragen.