Dämmung von Rohrleitungen nach der Energiersparverordnung (EnEV)

Rohrisolierung nach EnEVWärmedämmung durch Rohrisolierung

Die Wärmedämmung fängt bei der Heizung mit der Rohrisolierung an. Durch die Heizungsanlage geht ein Großteil der Energie verloren. Laut  Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen daher alle wärme- und kälteführenden Leitungen im unbeheizten Bereich mit einer Dämmung versehen werden.

Nur welche Rohrisolierung ist am besten geeignet? Welches Isoliermaterial ist für Rohre am effizientesten? Womit können Sie am meisten Energie sparen? Kautschuk, Mineralwolle oder PE (Polyethylenschaum)? Der Rohrisolierung-Onlineshop verfügt über eine breite Palette an Rohrisolierung für Heizungsrohre, Solarleitungen, Kälteanlagen und Wasserleitungen nach modernstem Standard. Die Rohrisolierung von Rohrisolierung-Onlineshop sorgt für eine Reduzierung der Heizkosten. Denn durch Dämmung von Rohrleitungen lässt sich Energie einsparen.

Allein durch den Einsatz von Rohrisolierung können im Vergleich mit einer Heizölanlage bis zu 10 Liter pro lfdm. Rohrmeterpro Jahr eingespart werden.
(Je nach Anbieter um die 200 Euro pro Jahr)


Auszug aus dem Fachartikel vom 11.05.2009 des Fachverbandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK), Frankfurt

Hier beschrieben die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der EnEV

In Anlage 5 zu §§ 10, 14 und 15, Tabelle 1 der EnEV 2009 wird vorgeschrieben, welche Dämmdicken in Abhängigkeit des Rohrinnendurchmessers einzuhalten sind.
Danach ergeben sich folgende Anwendungsbereiche:

  1. Anforderung „Mindestdämmdicken ohne Einschränkung“ so genannte 100%-Dämmung (Zeile 1 – 4, Anlage 5, Tabelle 1)
  2. Anforderung „halbe Mindestdämmdicke“ so genannte 50%-Dämmung (Zeile 5 und 6, Anlage 5, Tabelle 1)
  3. Rohrdämmung im Fußbodenaufbau (Zeile 7, Anlage 5, Tabelle 1)
  4. Rohrdämmung ohne Anforderung
  5. Rohrdämmung für direkt an Außenluft angrenzend verlegten Rohrleitungen
  6. Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik und Klimakältesystemen.

Die Details zu den Anforderungen, Anwendungsgebieten und Dämmdicken sind in den Tabellen 1 bis 4 zu finden.
Tabelle 1 entspricht der Anlage 5 (zu § 10, § 14 und § 15), Tabelle 1 der EnEV 2009.

Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4)

Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen und von
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen

Zeile Art der Leitungen / Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht,
bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit
von 0,035 W/(m K)
1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm
2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm
3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser
4 Innendurchmesser bis 100 mm 100 mm
5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
6 Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden. ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm
8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen 6 mm

 

Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5)

Heizung

Heizung Mehrfamilienhaus /
Nichtwohngebäude
mehrere Nutzer
Einfamilienhaus / Nichtwohngebäude 1 Nutzer
Leitungen in unbeheizten Räumen und Kellerräumen 100 % 100 %
Leitungen in Außenwänden, in Außenbauteilen, zwischen einem unbeheizten und beheizten Raum, in Schächten und Kanälen 100 % 100 %
Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer, unterschiedlicher Nutzer 100 % keine Anforderung
Im Fußboden verlegte Leitungen auch HK- Anschlussleitungen gegen Erdreich / unbeheizte Räume 1) 100 % 100 %
Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern 50 % 50 %
Leitungen in Bauteilen, zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer 50 % keine Anforderung
Im Fußbodenaufbau verlegte Leitungen, zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer. siehe EnEV, Tabelle 1, Anlage 5, Zeile 7 3) keine Anforderung
Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar . /. keine Anforderung
2)
Wärmeverteilleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind 4) 200 % 200 %

1 ) Exzentrische / asymmetrische Rohrschläuche sind zur Begrenzung der Wärmeabgabe zulässig. Die Nenndicke ist zur Kaltseite anzuordnen. Einzelheiten sind aus der notwendigen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) des jeweiligen Herstellers zu entnehmen.

2 ) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosions schutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung.

3 )

Für Rohrleitungen sämtlicher Dimensionen, die im Fußbodenaufbau (unabhängig von ihrer dortigen Lage) zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt sind, gelten die folgenden Dämmdicken:

Mindestdicke der Dämmschicht bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit bei 40°C
0,035 W /(m K) für
konzentrische Dämmung
0,040 W / (m K) für
konzentrische Dämmung
0,040 W /(m K) für
exzentrische / asymmetrische Dämmung
≥ 6 mm ≥ 9 mm siehe Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) des jeweiligen Herstellers

4 ) Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z.B. durch Begleitheizung) geschützt werden [3]. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI 2069.

Rohrleitungen von Solaranlagen unterliegen nicht der Energieeinsparverordnung (EnEV), Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO2-neutral. Rohrleitungen von Solaranlagen sind jedoch ebenfalls so zu dämmen, dass die erzeugte Energie der Anlage ohne wesentliche Verluste genutzt werden kann.

Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5)

Trinkwasserleitungen Warm (TWW)

Trinkwasserleitungen Warm (TWW) Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus Nichtwohngebäude mehrere Nutzer
Warmwasserleitungen 100 % 100 % 100 %
Warmwasserstichleitungen 100 % 100 % 100 %
Warmwasserleitungen ohne Zirkulation / elektrischer Begleitheizung bis zu 4 m Länge keine Anforderung 1) keine Anforderung 1) 100 %
Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern. 50 % 50 % 50 %
Warmwasserleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind 2) 200 % 200 % 200 %

1 ) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosions schutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nutzungskomforts sollten diese Warmwasserleitungen auch gedämmt werden, damit keine unnötige Abkühlung durch Bauteile usw. entsteht.

2 ) Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z.B. durch Begleitheizung) geschützt werden [3]. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI 2069.

Anlage 5 (zu § 15 Abs.4)

Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen

Für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen1) sämtlicher Dimensionen gelten die folgenden Dämmdicken.
Mindestdicke der Dämmschicht 2) bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit
0,030 W / (m K) 0,035 W / (m K) 0,040 W / (m K)
≥ 4 mm ≥ 6 mm ≥ 9 mm

1 ) Die Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt) wird nicht durch die EnEV 2009 abgedeckt. Wenn kein Legionellenrisiko durch Erwärmung des Kaltwassers besteht, genügen die Dämmanforderungen nach DIN 1988 -2. Um das Legionellenrisiko zu minimieren, werden die Dämmdicken gemäß Anlage 5, Tabelle 1, EnEV 2009 in Verbindung mit DVGW W 551 und DVGW W 553 empfohlen.

2 ) In Abhängigkeit aller Einflussgrößen (Feuchtigkeit und Temperatur der Umgebung, Mediumtemperatur etc.) muss grundsätz lich geprüft werden, ob die Mindestdämmdicke ausreicht, um Tauwasser zu verhindern. Aus Gründen der Energieeffizienz liegt eine optimale Dämmdicke der Kühlwasser- und Kältemittelleitungen bei ≥ 20 mm.

Quelle: FSK - Fachverband Schaumkunststoffe e.V.

 

Mindestdicke der Rohrisolierung bezogen auf verschiedene Wärmeleitfähigkeiten nach DIN V 4108-4
in Übereinstimmung mit EnEV 2007 bzw. 2009 § 14, Anlage 5, Tabelle 1

 

 
 
Kupferrohre Cu
DIN EN 1057
Stahlrohre Fe
DIN EN 10255
Isolierdicke nach Mindestanforderung der EnEV
Mindestdicke der Dämmschicht bezogen
auf eine Wärmeleitfähigkeit c) von
Nenn-
weite
Rohr-
außen-
durchm.
Rohr-
innen-
durchm.
max.
Nenn-
weite
Rohr-
außen-
durchm.
  Rohr-
innen-
durchm.
max.
0,035W/(mK) 0,040W/(mK) 0,045W/(mK)
50% 100% 50% 100% 50% 100%
Cu Fe Cu Fe Cu Fe Cu Fe Cu Fe Cu Fe
DN mm mm DN mm Zoll mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm
8 10 8 6 10,2 1/8 6,2 10 10 20 20 14 14 28 28 18 18 38 38
10 12 10         10   20   13   27   17   37  
10 15 13 8 13,5 1/4 8,9 10 10 20 20 13 13 27 27 17 17 35 36
15 18 16 10 17,2 3/8 12,6 10 10 20 20 13 13 26 26 16 16 34 34
20a 22 19 15 21,3 1/2 16,1 10 10 20 20 13 13 26 26 16 16 33 33
25 28 25 20 26,9 3/4 21,7 15 10 30 20 19 12 39 25 23 15 49 32
32 35 32 25 33,7 1 27,3 15 15 30 30 19 19 38 38 22 23 47 48
40 42 39 32 42,4 1 1/4 36 20* 17* 39 36 24 21 50 46 29 25 62 57
      40 48,3 1 ½ 41,9   20   42   25   53   30   66
50 54 50         25   50   31   63   37   79  
      50 60,3 2 53,1   27*   53   32   67   39   83
  64 60         30   60   37   76   44   94  
65 76 72,1 65 76,1 2 ½ 68,9 36* 34 72 69 44 41 91 87 53 49 113 107
80 89 84,9 80 88,9 3 80,9 43* 40* 85 81 52 48 107 102 62 57 133 126
100a 108a,b 103a,b         50   100   61   126   72   156  
      100 114,3 4 105,3   50   100   61   125   72   154

*) Werte sind mathematisch gerundet
a) Nicht in der DIN EN 1057 enthalten
b) Errechnete Werte
c) Die Wärmeleitfähigkeitsangaben basieren generell auf einer Mitteltemperatur von +40°C

Quelle: FSK - Fachverband Schaumkunststoffe e.V.