Rohrisolierung - Verpackungsverordnung

Hinweis zur Verpackungsverordnung
 

Der Verkäufer ist gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen ihrer Produkte, die nicht das Zeichen der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa den „Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten mit dem Verkäufer unter den im Impressum genannten Kontaktdaten in Verbindung.

Ergänzung:
Unser Lieferant hat eine Anmeldung bei einem anerkannten Entsorger im Sinne des § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung.

Der Umwelt zu liebe benutzen wir ggf. auch gebrauchte Kartonagen für den Versand.